Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die FDP-Fraktion beantragt, der Gemeinderat möge beschließen:
die Verwaltung institutionalisiert eine Vorhabenliste zur frühzeitigen Information der Bürgerschaft, zur Förderung des Dialogs und zur öffentlichen Mitgestaltung bei geplanten Projekten der Stadtverwaltung. Frühzeitigkeit bedeutet dabei, dass eine mitgestaltende Beteiligung interessierter Bürgerinnen und Bürger noch möglich ist, das heißt, dass die Grundüberlegungen in der Regel mindestens drei Monate vor der Erstberatung im Bezirksbeirat bzw. in einem gemeinderätlichen Gremium veröffentlicht werden.
In der Veröffentlichung sind beabsichtigte Vorhaben aufzuführen, bei denen das Interesse einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern unterstellt werden kann, und/oder von denen eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern betroffen ist.
Dies gilt gleichermaßen für gesamtstädtische und stadtteilbezogene Vorhaben.
Die Verwaltung ist dazu verpflichtet, die Vorhabenliste unmittelbar nach Beschlussfassung im Gemeinderat (ohne Vorberatung in den Ausschüssen) zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung erfolgt mindestens vierteljährlich in Papierform und wird online nach jeder vom Gemeinderat beschlossenen Fortschreibung aktualisiert.
Die Vorhabenliste wird durch die Verwaltung auf Basis von Beiträgen der Fachämter erstellt. Sie soll auch Informationen zur jeweiligen politischen Beschlusslage enthalten. Verantwortlich für die Aktualität der Informationen sind die jeweiligen Amtsleiter. Das konkrete Verfahren wird durch die Verwaltung geregelt. Die Projektinformationen sollen nach räumlicher Lage und Sachgebieten gegliedert sowie in einfacher und verständlicher Sprache formuliert sein. Sie sollen die Bezeichnung des jeweiligen Projekts umfassen, eine Kurzbeschreibung des Projekts einschließlich seiner räumlichen Erstreckung, seine voraussichtliche Bearbeitungsdauer, die mit dem Projekt verfolgte Zielsetzung, den erwarteten Beitrag zur Problemlösung bzw. zur Verbesserung der städtischen Lebensqualität sowie Informationen über die voraussichtlich betroffenen Teile der Bürgerschaft.
Außerdem soll festgehalten sein, ob Bürgerbeteiligung von Seiten der Verwaltung beabsichtigt ist, wie sie gegebenenfalls stattfinden soll bzw. bereits stattfindet, und wie der aktuelle Bearbeitungsstand des Projekts in den städtischen Gremien ist. Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten sollen Projektinformationen maximal eine DIN A 4-Seite umfassen.
Als Quelle zur Identifikation von wichtigen Vorhaben, die veröffentlicht werden sollen, dienen vor allem
a. die verabschiedeten Haushaltspläne
b. die mittelfristige Finanzplanung
c. Aufträge des Gemeinderats an die Verwaltung
d. Von der Verwaltung selbst entwickelte Vorhaben
e. Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungsplanverfahren.
Vorhaben im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters, bei denen ein Interesse oder die Betroffenheit einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern unterstellt werden kann oder bei denen Bürgerbeteiligung vorgesehen ist, sollen veröffentlicht werden, sobald die Verwaltung eine grundsätzliche Entscheidung über die Durchführung des Projekts getroffen hat.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Philipp Paschen, Fraktionsvorsitzender
Prof. Dr. Bernd Noll
Dr. Hans-Ulrich Rülke MdL
Monika Descharmes
Prof. Dieter Pflaum